Wir gründen einen Salsaverband

      Also ich bin dabei...habe es ja schließlich vorgeschlagen.

      Am liebsten wäre mir, wenn die Mitglieder bundesweit angesiedelt wäre - vielleicht aus den 7 grössten Ballungszentren:

      Hamburg
      Berlin
      Hannover
      Köln
      München
      Frankfurt
      Stuttgart

      Und es dürfen keine TAF oder ADTV Leutz sein X(
      Hallo,
      ich wäre auch mit von der Partie.

      ...ich würde aus Finanziellen Gründen vielleicht sogar statt einen Indealverein einen
      Ausländischen Verein Gründen, da dort größere Fördermittel zur verfügung stehen...
      genauere Angaben kann ich dazu leider noch nicht machen...
      ...wen es Interessiert, hier nochmal detailiert die Vereinsgründung...


      Vereinsgründung (1)

      Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:

      • Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
      • Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
      • Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
      • Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
      • Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
      • Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
      • Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
      • Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden.

      Dieser Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).

      Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.

      In der Regel reicht danach der Notar eine Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Registergericht (Amtsgericht) ein.

      Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:

      1.
      Originalsatzung und Abschrift. Die Satzung muss mindestens enthalten:



      Zweck, Name und Sitz des Vereins
      • Absicht der Eintragung in das Vereinsregister
      • Regelung über Ein– und Austritt von Mitgliedern
      • Regelung der Bildung des Vorstands
      • Eventuelle Beitragspflicht für Mitglieder
      • Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Dokumentation gefasster Beschlüsse.


      Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und der Gründungstag vermerkt sein.

      2. Gründungsprotokoll. Das Gründungsprotokoll muss mindestens enthalten:
      • Ort und Zeitpunkt der Versammlung
      • Zahl der anwesenden Mitglieder
      • Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitglieder, d.h. es müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein


      Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten inkl. Abstimmungsergebnissen: – Beratung und Annahme der Satzung
      – Vorstandswahl
      – Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, falls nicht in der Satzung festgelegt.
      Vereinsgründung (2) Spätere Änderungen in der Vereinssatzung und in der Zusammensetzung des Vorstandes müssen jeweils im Vereinsregister eingetragen werden. Dem Registergericht (Amtsgericht) muss dazu eine Protokollabschrift und in aller Regel die Anmeldung der Satzungsänderung mit der Beglaubigung der Unterschriften über einen Notar vorgelegt werden.Verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke, sind Steuererleichterungen möglich. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt für Körperschaften beantragt werden und kann erfolgen, wenn die Vereinssatzung ausschließlich als steuerbegünstigt anerkannte Zwecke enthält.Für neu gegründete Vereine gibt es eine so genannte vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit.Die Gemeinnützigkeit von Vereinen ist in der Abgabenordnung von 1977 im dritten Abschnitt, §§ 51–68, geregelt.Es empfiehlt sich, bereits vor dem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen, ob die Satzung diesen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Dies lässt sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes für Körperschaften vorklären. Dies sollte auf jeden Fall in der Phase der Satzungsgestaltung und noch vor Stellung des Eintragungsantrages beim Registergericht (Amtsgericht) geschehen. Andernfalls fallen ein zweites Mal Gebühren an.Ein eingetragener Verein kann auch ein Gewerbe betreiben, das dann beim Ordnungsamt angemeldet sein muss. In der Regel stellt dies einen so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, das heißt, eine selbstständige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden (z.B. ein Cafe in einem Jugendzentrum), unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch ein steuerbegünstigter so genannter Zweckbetrieb sein. Dies wird ausführlich im Kapitel Steuern behandelt.Zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist kaum Kapital nötig; geringe Kosten fallen an durch die notwendige Beglaubigung des Notars (Kosten ca. 20,– €) und durch die Eintragung in das Vereinsregister (Eintragungskosten 60,– € bei Vereinsvermögen bis 2.500 € plus Schreibauslagen und Veröffentlichungskosten). Diese Kosten ermäßigen sich, wenn der Verein gemeinnützig sein soll. Der Antrag auf Ermäßigung sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt werden.Der gemeinnnützige Verein ist verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden und alle drei Jahre durch Übersendung eines Jahreswirtschaftsberichts – manchmal genügt eine aussagefähige Einnahmen- / Ausgabenrechnung – seine Aktivitäten zu belegen (in Ausnahmefällen kann diese Frist verkürzt werden). Ist der Verein steuerpflichtig, sind diese Unterlagen jährlich einzureichen.Haben sich keine Beanstandungen ergeben, so erteilt das Finanzamt einen Steuerfreistellungsbescheid, welcher die amtliche Bestätigung für die Gemeinnützigkeit ist; dies erfolgt in der Regel alle drei Jahre und gilt nur rückwirkend.

      Deja que hable el Alma por tu cuerpo.....
      ...---->Eddi.

      Also reicht es nicht, wenn wir Europa nehmen ?

      :D


      Wenn ich glück habe, dann bekomme ich nächstes Jahr die

      VivaSalsa.eu Domain...

      da haben wir schon mal ne Homepage :)


      Salsaludos
      `Mingo

      P.S. Eddi, Granuja und ich...das sind ja schon mal 3 Gründungsmitglieder :)
      @Christiandomingo
      EU-Domain.... Wow... so an die 25€ hinblättern....(aber das ist ein anderes Thema)

      @all
      Nicht desto trotz... ich glaube, die Domain wird so heißen... wie unser Verein... Da wir aber keinen Namen noch haben, sollten wir uns auch darüber Gedanken machen....

      @Christiandomingo
      Europa: Klar bin dabei.

      Doch was ich meinte ist nur... wenn wir ein ausländischen Verein gründen, dann müssen wir doch ausländische Menschen unterstützen... bei Eingliederung oder so ähnlich... Ein Spanisch-Deutsch-Verein unterstützt ... ihr wißt was ich meine...

      Jeder von Euch hat bestimmt schon mal von so einem Verein gehört oder mitgekriegt, was für Tätigkeiten die so ausübern.

      Doch was begründen wir mit unserem Verein? Ich meine... Ein Salsaverein, der Turniere ausrichtet...
      ... was sollen wir noch?
      ... welche Tätigkeiten, wollen wir mit unserem Verein ausübern?



      Das sind dir Fragen, die ich mir stelle.... und auf diesem Fragen müssen wird unsere Begründung formulieren, und aus dieser Formulierung wird dann entschieden, ob wir als ein "ausländischer Verein" durchgehen...

      ...weil ich denke, "ausländische Vereine" müssen etwas erfühlen, damit als solchen anerkannt werden.

      Eddi
      @ ed

      Wie wär's mit einer ganz einfachen Begründung?

      Mit diesem internationalen (europäischen) Verein unterstützen wir durch kulturellen Austausch und sportliche (tänzerische) Betätigung, einem gemeinsamen Hobby, die Völkerverständigung?

      :D
      Das absolute Wissen führt zu Pessimismus; die Kunst ist das Heilmittel dagegen.
      Friedrich Nietzsche (1844-1900), dt. Philosoph