Hi!
Ich möchte mal Eure Meinung dazu wissen.
Es ich habe gehärt das viele Tanzpaare/ Künstler die auf einem Festival/Kongress Shows tanzen und Workshops geben, keine Gage bekommen und sogar noch etwas dafür zahlen müssen
Ist es dabei okay keinerlei Entschädigung vom Veranstalter zu erhalten bzw. dafür sogar zahlen zu müssen?
Ich habe zB erfahren das viele Künstler/Tanzpaare
- weder An- und Abfahrtskosten,
- weder Unterkunft/Spesen,
- weder als Dankeschön einen VIP-Pass erhalten
und anstatt dessen sogar dazu genötigt werden, Pässe zuerwerben, damit man überhaupt dort performen und Workshops geben darf?
Ich finde es erstaunlich, was ich in Vergangenheit hören mußte.
Ist das wirklich so krass?
Als Verantstalter eines kommerziellen Festivals sollte man doch in der Lage sein, einem Künstler der Workshops gibt und Shows tanzt wenigstens die Pässe gratis zu geben oder!?!?
Ist das bei DJs ähnlich!?!?
Ich bin mal zu Euren Meinungen/Erfahrungen gespannt.
- Viele Grüße
Ich möchte mal Eure Meinung dazu wissen.
Es ich habe gehärt das viele Tanzpaare/ Künstler die auf einem Festival/Kongress Shows tanzen und Workshops geben, keine Gage bekommen und sogar noch etwas dafür zahlen müssen
Ist es dabei okay keinerlei Entschädigung vom Veranstalter zu erhalten bzw. dafür sogar zahlen zu müssen?
Ich habe zB erfahren das viele Künstler/Tanzpaare
- weder An- und Abfahrtskosten,
- weder Unterkunft/Spesen,
- weder als Dankeschön einen VIP-Pass erhalten
und anstatt dessen sogar dazu genötigt werden, Pässe zuerwerben, damit man überhaupt dort performen und Workshops geben darf?
Ich finde es erstaunlich, was ich in Vergangenheit hören mußte.
Ist das wirklich so krass?
Als Verantstalter eines kommerziellen Festivals sollte man doch in der Lage sein, einem Künstler der Workshops gibt und Shows tanzt wenigstens die Pässe gratis zu geben oder!?!?
Ist das bei DJs ähnlich!?!?
Ich bin mal zu Euren Meinungen/Erfahrungen gespannt.
- Viele Grüße
Europa: Die Zehn Gebote haben 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeits-
erklärung hat 300 Wörter. Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons
hat 25911 Wörter.
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hat 25911 Wörter.