Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      Quelle Spiegel Online von Heute

      Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran

      Von Veit Medick und Anna Reimann

      Er schlug sie, er droht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell von ihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlich sei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen.


      Hamburg - Der Fall klingt zu abwegig, um wahr zu sein: Eine 26-jährige Mutter mit zwei kleinen Kindern wollte sich aus den Fesseln ihrer Ehe befreien. Dass ihr Mann, der wie sie selbst aus Marokko stammt, sie schlug, hatte sogar die Polizei festgestellt, als es im Mai 2006 zu einer handfesten Auseinandersetzung in ihrer gemeinsamen Wohnung kam. Der Mann musste ausziehen - aber der Terror ging weiter: Nach der Trennung drohte ihr Noch-Ehemann der jungen Mutter damit, sie umzubringen.

      Die schnelle Scheidung schien der einzige Ausweg zu sein - das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr wollte die 26-jährige nicht mehr aussitzen. Sobald sie nicht mehr verheiratet sei, werde ihr Mann sie nicht mehr schikanieren, hoffte die 26-Jährige. Gemeinsam mit ihrer Anwältin Barbara Becker-Rojczyk stellte sie im Oktober letzten Jahres beim Frankfurter Amtsgericht deshalb einen Antrag auf vorzeitige Scheidung. Dass die Gewalt und die Morddrohungen einen Härtefall darstellten - nur ein solcher begründet eine vorzeitige Scheidung - schien für Anwältin und Mandantin sicher.

      Im Januar aber kam dann ein Brief der zuständigen Richterin vom Amtsgericht. Und mit dem Brief war der Skandal perfekt: Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus dem Schreiben der Richterin. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen würden.

      Anwältin stellt Befangenheitsantrag

      Im Klartext: Weil der Koran angeblich Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, lehnt eine deutsche Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch einer von ihrem Ehemann geschlagenen Frau ab. "Züchtigungsrecht, das heißt für mich: Der Mann darf schlagen", interpretiert Anwältin Becker-Rojczyk die Begründung der Richterin.

      Die Richterin habe ihr klargemacht, an dem Scheidungsantrag festzuhalten mache daher keinen Sinn, so Becker-Rojczyk zu SPIEGEL ONLINE. Am besten solle ihre Mandantin den Fall auf sich beruhen lassen, bis das Trennungsjahr vorbei sei.

      Gemeinsam mit ihrer Mandantin stellte Becker-Rojczyk dann einen Befangenheitsantrag an das Gericht - sie habe Zweifel daran, dass die Richterin auf Grund der dargelegten Überzeugung zu einem objektiven Urteil finden könne. Als Antwort erhielt Anwältin Becker-Rojczyk eine dienstliche Erklärung der Richterin. Darin nahm diese ausdrücklich Bezug auf eine Koransure, die die Ehre des Mannes verletzt sieht, wenn sich die Frau unkeusch verhält. "Offensichtlich hält die Richterin es schon für unkeusch, wenn sich meine Mandantin dem westlichen Lebensstil anpasst", so Becker-Rojczyk.

      Dass die Richterin noch immer am Gericht tätig sei, wundere sie. Schließlich habe sich der Vorfall bereits vor Wochen ereignet. Es passierte nichts - Becker-Rojczyk wandte sich an die Presse, um auf den Fall aufmerksam zu machen. Für Stellungnahmen war das Frankfurter Amtsgericht am Abend nicht mehr erreichbar.

      "Begründung ist ein verheerendes Signal"

      Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist empört über die Erklärung der Richterin: "Es ist unglaublich, dass eine Richterin in Deutschland sich auf den Koran beruft", sagt sie zu SPIEGEL ONLINE. Sie fordert entsprechende disziplinarische Maßnahmen. Die Begründung der Richterin sei ein verheerendes Signal für alle Frauen, die versuchen, sich aus einer Ehe, in der sie Gewalt erleben, zu befreien. "Ein Scheidungsgesuch mit dem Verweis auf den Koran abzulehen, ist jenseits von gut und böse."

      Dass in deutschen Gerichten mit dem Verweis auf kulturelle Hintergründe argumentiert werde, sei indes kein Einzelfall, so Stolle. "Im Bereich Ehrverbrechen sind schon öfter mildernde Umstände mit dem Hinweis auf das traditionelle Umfeld des Täters geltend gemacht worden", so die Terre des Femmes-Geschäftsführerin. Es habe in der Vergangenheit "Ehrenmorde" gegeben, die anders als normale Morde bestraft worden seien, sagt Stolle. Mittlerweile habe sich das Bewusstsein allerdings geändert. "Ich hoffe daher, dass der Fall aus Frankfurt eine Ausnahme bleibt."

      Ein Urteil, ob die terrorisierte Frau, vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem Mann geschieden wird, ist noch nicht gefällt. Zunächst wird der aufsichtsführende Familienrichter am Amtsgericht, Michael Höhler, über den Befangenheitsantrag entscheiden müssen.

      Große Hoffnung macht die Anwältin Becker-Rojczyk ihrer Mandantin jedoch nicht. Sie rechnet jedenfalls nicht damit, dass es noch zu einer Verhandlung kommt, bevor das Trennungsjahr Mitte Mai vorbei ist. Sie habe schließlich schon häufig erlebt, dass Scheidungsverfahren künstlich in die Länge gezogen werden, um die Jahresfrist ablaufen zu lassen. Wenn dann noch ein Befangenheitsantrag dazwischen kommt, sei der bürokratische Weg noch weiter, so Becker-Rojczyk zu SPIEGEL ONLINE.

      RE: Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      :schlecht: :schlecht: :schlecht:

      möchte echt mal wissen, ob das wirlich so im koran drinsteht, oder ob nicht mal wieder irgendjemand nur das gelesen hat, was ihm gerade so in den kram passt...

      ich frage mich was in solchen leuten, wie der richterin, vorgeht...oder ob da überhaupt was im kopf passiert? für mich klingt die argumentation dieser dame ziemlich hohl und nachgeplappert...

      allerdings frage ich mich ob es nicht vielmehr darum gehen sollte, dass diese mutter nicht weiter von ihrem noch-ehemann schikaniert wird und nicht, ob sie verheiratet sind oder nicht... ich denke nicht, dass es für diesen mann einen unterschied machen wird, ob er vor einem deutschen gericht geschieden wird oder nicht, wenn er an den koran etc. glaubt... also wird er bestimmt auch auf seine "rechte" weiterhin bestehen..

      für mich wieder einmal eine bestätigung, dass irgendwas hier im rechtssystem schief läuft bzw. vielleicht ist es ja inzwischen so verkompliziert, dass am ende keiner mehr wirklich bescheid weiß??? ?(
      :sun:/ hannah

      RE: Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      Na endlich mal eine politisch Interessierte die den Mund losmacht :D

      Ich verfolge die Sache seit Gestern recht intensiv : Nachdem hier ein Aufschrei durch den Bundestag und die verschiedenen Gremien gegangen ist (u.a muss wohl der Zentralrat der Musslime recht deutlich demonstriert haben.) hat man also wohl einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin durchbekommen und sie ist nicht mehr mit dem Fall befaßt.


      Spiegel – Stern und Focus berichten in den aktuellen Onlineausgaben darüber ...

      RE: Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      na, dann...

      ich frage mich dennoch, wie jemand seine persönliche meinung überhaupt so krass in so einem amt raushängen lassen kann... ich meine da müssen doch mindestens 5 menschen mit dringehangen haben, die das eine oder andere zettelchen gelesen haben... und die sagen dann ok? die frau-richterin muss es ja wissen???

      vielleicht bin in ja naiv, aber wenn ich auf der arbeit scheiße durchreiche, bin ich ebenfalls am a****.

      "ich bin hier nur die aushilfe"-mentalität ist einfach scheiße!
      :sun:/ hannah

      RE: Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      Original von anaconda
      ..... hat man also wohl einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin durchbekommen und sie ist nicht mehr mit dem Fall befaßt.


      Spiegel – Stern und Focus berichten in den aktuellen Onlineausgaben darüber ...


      ich finde, das reicht noch lange nicht, für solche Urteile muss die Richterin gleich nen Verfahren an den Hals bekommen....
      Los que bailan son techados de locos por los que no oyen la música (de Antoine Filissiadis en "Persigue tus sueños")

      RE: Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      @ Chancay

      Also ich denke auch, dass da wohl was in Sachen Rechtsbeugung oder ähnlichem eine Rolle spielen dürfte .. ich bin echt mal gespannt wie das ausgeht .. Ich verfolge das auf jeden Fall weiter ...

      @ Hannah

      Ich habe keinen Plan wie das da bei den Gerichten abläuft. Das Urteil wird doch von dem Richter gesprochen. Muss das denn noch abgesegnet werden ... Keine Ahnung ....

      RE: Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      @ana

      also ich kenne mich da im gericht auch nicht aus, aber ich glaube nicht, dass eine einzige person von a-z das sagen hat. ich denke es gibt da schon die eine oder andere überprüfung... egal...
      ich bin jedenfalls gespannt, wie das jetzt weitergeht...

      @Chancay

      ich denke auch, dass die frau erstmal beweisen sollte, dass sie zukünftige ähnliche fälle nicht genauso behandelt wie diesen... so ne art nachprüfung zur richtertauglichkeit vielleicht? jedenfalls sollte das wirklich ein bisschen mehr konsequenz haben, als einfach die akte weiterreichen zu müssen!
      :sun:/ hannah

      RE: Männer tretet dem Islam bei !!!!!

      @ Hannah

      LIes dir mal bitte den FETTEN Absatz durch ... Damit ist Deine Vermutung wohl richtig ;)

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      STERN.de von Heute

      Mit ihrer Bemerkung zum Züchtigungsrecht des Mannes im Koran hatte eine Richterin für heftige Proteste gesorgt. Diesen Vergleich bedauert sie nun. Sie sei "erschrocken über die Reaktionen". Eine dienstrechtliche Prüfung bleibt ihr dennoch nicht erspart.

      Die Frankfurter Familienrichterin, die mit ihrem Verweis auf ein Züchtigungsrecht des Mannes im Koran breite Empörung ausgelöst hat, bedauert laut einem Justizsprecher den Vorfall. Sie habe nicht den Eindruck erwecken wollen, dass sie Gewalt in der Ehe billige und sei erschrocken über die Reaktionen, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Bernhard Olp.


      Gleichwohl handele es sich bei der Begründung, mit der die Richterin Prozesskostenhilfe für die Scheidung einer Frau von ihrem marokkanischen Ehemann abgelehnt habe, um einen "schrecklich misslungenen Versuch", der weder vertretbar noch akzeptabel sei, sagte Olp weiter. Die Richterin habe aus ihrer eigenen Sicht alles getan, um die Frau vor Übergriffen ihres Mannes zu schützen. Aus diesem Grund habe sie auch keinen Anlass gesehen, für eine vorzeitige Ehescheidung Prozesskostenhilfe zu gewähren, erklärte Olp.

      Koran-Äußerung: Familienrichterin mit Kritik überschüttetAmtsgericht Frankfurt: Koran-Richterin abgesetztSie habe deswegen entschieden, formal den Ablauf des üblichen Trennungsjahres abzuwarten. Um dies zu begründen, habe sie einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen, dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe. Dass man daraus interpretieren könne, sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen.

      Disziplinarische Maßnahmen werden erwogen
      Olp erklärte, man werde etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen die Juristin prüfen. Der scheidungswilligen Frau sei mittlerweile Prozesskostenhilfe gewährt worden. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass jetzt noch ein Scheidungsurteil vor Ablauf des Trennungsjahres Mitte Mai gefällt werde.

      Auch der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat angekündigt, den Fall dienstrechtlich überprüfen zu lassen. "Ich kann die Empörung der Bevölkerung gut verstehen", sagte Banzer am Donnerstag in Wiesbaden: "Recht und Gesetz verbieten jede Form von Gewalt in Familien." Der Fall zeige aber auch, dass die deutsche Rechtsordnung funktioniere, betonte der hessische Justizminister: "Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen den Weg für eine Korrektur."

      Banzer nahm die betroffene Familienrichterin teilweise in Schutz. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Frankfurter Richterin mit Absicht den Eindruck erzeugen wollte, irgendeine Art von Gewalt sei in der Ehe zu akzeptieren. Schließlich habe die Richterin zuvor dem Ehemann untersagt, sich der Wohnung der Ehefrau bis auf 50 Meter zu nähern. Schon damit habe sie dokumentiert, dass Gewalt in der Ehe in der Gesellschaft in Deutschland keinen Platz habe.