Hallo alle zusammen...
Es ist spät und trotzdem möchte ich hier ein Thema aufgreifen, über welches auch schon in dem "Deutsche Meisterschaft"-Thread diskutiert wurde.
Vielleicht kann es ja, dem einen oder anderen Künstler bei der Aufklärung helfen und sie das nächste Mal bescheid wissen!
Wann darf man Fotos & Videos verkaufen?!?!
Nun, zu den Thema-Fotos weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man diese nicht einfach so auf einer CD/DVD verkaufen kann!
Warum und wann trifft das zu?
Nun, ein deutscher Rechtsanwalt für Medienrecht sagt dazu :
Darüber hinaus gilt: Werden mehrere Menschen im Bild dazu verwendet, Ambiente zu zeigen (Schwimmbad ist hier ein gutes Beispiel), Atmosphäre zu vermitteln (z.B. in einer Bar) o.ä., dürfen sie auch erkennbar sein; sie dienen nur als "Beiwerk", weil zentrales Themen eben das Bad, die Bar etc. sind. Du solltest diese Regel aber nicht für EINZELpersonen, die auf Fotos im Mittelpunkt stehen, anwenden - das würde keinem Richter gefallen
Nun, wie ist es bei Salsa????
Also, wenn man das mit der DEUTSCHEN MEISTERSCHAFT nimmt, so dürfen die Veranstalter es nur verkaufen... wenn ihr gerade beim Tanzen seid und mehrere Personen auf dem Bild zu sehen sind. Da die Meisterschaft als eine Sportveranstaltung durchgeht und der Hauptmerk nicht auf euch einzelner Person liegt... sondern bei mehreren!
Seid Ihr nicht berühmt, einfache Teilnehmer und nur als einiziges Paar oder Person auf dem Foto zu sehen und schaut nocht nicht mal in die Kamera?!! Darf dieses Foto ohne Eures Einverständnisses nicht verkauft werden! >>>Kommerziel ...
Es darf höchstens nur veröffentlicht werden!
Für kommerzielen Vertrieb, braucht der Fotograf Eure Einwilligung.
Ach ja, das trifft auch zu, wenn Ihr nur so am Tanzen seid und nicht auf einem Turnier seid!!!
Allerdings muss die Einwilligung nicht immer wörtlich oder gar schriftlich erteilt werden. Es genügt beispielsweise auch, wenn der Fotografierte im Augenblick der Aufnahme bewusst in die Kamera geblickt hat.
Ungefragt veröffentlichen dürfen Sie auch Fotos von Prominenten, so genannten "Personen der Zeitgeschichte". Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Sollten Sie etwa einen Prominenten ablichten, der sich bei einem privaten Abendessen mit seiner Familie in einem Restaurant befindet, so könnte dieser Promi Sie bei Veröffentlichung dieses Fotos verklagen. Und die Chance, dass er mit dieser Klage durchkommt, wäre ausgesprochen gut.
Ich hoffe, ich konnte einigen bei dieser Sache etwas helfen und den etwas teuren Weg zum Anwalt sparren!
Ich konnte die Kosten auch sparren da mein Dozent, der im Instutut für Rechtsinformatik in Hannover arbeitet, mir die Fragen beantwortet hat.
Wer es aber alles genau nachlesen möchte, der sollte unbedingt hier nachschauen!
123recht.net/fea/Rechtslage-be…auf-von-Fotos__f1972.html
Also, seid gewappnet... wenn ein Fotograf von Euch ein Foto schiesst und es verkaufen möchte! ... in der Salsascene sind ja jetzt einpaar bekannt
(Ja, ich weiß, sie wollen den Aufwand wieder reinkriegen... Besser ist es aber, wenn sie sich alle an die Regeln halten... nicht nur an die von dem Finanzamt!)
Was die Videos angeht, so denke ich, dass die Rechslage nicht ganz anders aussehen wird! Vielleicht nur in einpaar Punkten....
Solltet Ihr Fragen haben, so versuche ich diese zu beantworten.. ansonsten weiß ich ja wen ich fragen kann:-)
Es ist spät und trotzdem möchte ich hier ein Thema aufgreifen, über welches auch schon in dem "Deutsche Meisterschaft"-Thread diskutiert wurde.
Vielleicht kann es ja, dem einen oder anderen Künstler bei der Aufklärung helfen und sie das nächste Mal bescheid wissen!
Wann darf man Fotos & Videos verkaufen?!?!
Nun, zu den Thema-Fotos weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man diese nicht einfach so auf einer CD/DVD verkaufen kann!
Warum und wann trifft das zu?
Nun, ein deutscher Rechtsanwalt für Medienrecht sagt dazu :
Nur in Ausnahmefällen muss man sich Einschränkungen seines Rechts am eigenen Bild gefallen lassen. So zum Beispiel dann, wenn man ein Prominenter ist und die Privatsphäre ausreichend berücksichtigt wurde, man nur Beiwerk auf dem Foto ist oder anlässlich einer Versammlung oder einer ähnlichem Veranstaltung, unter die auch ein Sportereignis fallen könnte, ein "Bild in der Menge" aufgenommen wurde. Im letzten Beispiel müsste der Schwerpunkt eines solchen Bildes jedoch auf der Darstellung des Geschehens liegen.
Darüber hinaus gilt: Werden mehrere Menschen im Bild dazu verwendet, Ambiente zu zeigen (Schwimmbad ist hier ein gutes Beispiel), Atmosphäre zu vermitteln (z.B. in einer Bar) o.ä., dürfen sie auch erkennbar sein; sie dienen nur als "Beiwerk", weil zentrales Themen eben das Bad, die Bar etc. sind. Du solltest diese Regel aber nicht für EINZELpersonen, die auf Fotos im Mittelpunkt stehen, anwenden - das würde keinem Richter gefallen
Nun, wie ist es bei Salsa????
Also, wenn man das mit der DEUTSCHEN MEISTERSCHAFT nimmt, so dürfen die Veranstalter es nur verkaufen... wenn ihr gerade beim Tanzen seid und mehrere Personen auf dem Bild zu sehen sind. Da die Meisterschaft als eine Sportveranstaltung durchgeht und der Hauptmerk nicht auf euch einzelner Person liegt... sondern bei mehreren!
Seid Ihr nicht berühmt, einfache Teilnehmer und nur als einiziges Paar oder Person auf dem Foto zu sehen und schaut nocht nicht mal in die Kamera?!! Darf dieses Foto ohne Eures Einverständnisses nicht verkauft werden! >>>Kommerziel ...
Es darf höchstens nur veröffentlicht werden!
Für kommerzielen Vertrieb, braucht der Fotograf Eure Einwilligung.
Ach ja, das trifft auch zu, wenn Ihr nur so am Tanzen seid und nicht auf einem Turnier seid!!!
Allerdings muss die Einwilligung nicht immer wörtlich oder gar schriftlich erteilt werden. Es genügt beispielsweise auch, wenn der Fotografierte im Augenblick der Aufnahme bewusst in die Kamera geblickt hat.
Ungefragt veröffentlichen dürfen Sie auch Fotos von Prominenten, so genannten "Personen der Zeitgeschichte". Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Sollten Sie etwa einen Prominenten ablichten, der sich bei einem privaten Abendessen mit seiner Familie in einem Restaurant befindet, so könnte dieser Promi Sie bei Veröffentlichung dieses Fotos verklagen. Und die Chance, dass er mit dieser Klage durchkommt, wäre ausgesprochen gut.
Ich hoffe, ich konnte einigen bei dieser Sache etwas helfen und den etwas teuren Weg zum Anwalt sparren!
Ich konnte die Kosten auch sparren da mein Dozent, der im Instutut für Rechtsinformatik in Hannover arbeitet, mir die Fragen beantwortet hat.
Wer es aber alles genau nachlesen möchte, der sollte unbedingt hier nachschauen!
123recht.net/fea/Rechtslage-be…auf-von-Fotos__f1972.html
Also, seid gewappnet... wenn ein Fotograf von Euch ein Foto schiesst und es verkaufen möchte! ... in der Salsascene sind ja jetzt einpaar bekannt
(Ja, ich weiß, sie wollen den Aufwand wieder reinkriegen... Besser ist es aber, wenn sie sich alle an die Regeln halten... nicht nur an die von dem Finanzamt!)Was die Videos angeht, so denke ich, dass die Rechslage nicht ganz anders aussehen wird! Vielleicht nur in einpaar Punkten....
Solltet Ihr Fragen haben, so versuche ich diese zu beantworten.. ansonsten weiß ich ja wen ich fragen kann:-)


